CRA-Schwachstellenmanagement für Maschinen- und Anlagenbauer — von eigener Firmware bis zur Lieferantenkomponente.
Schwachstellen in eigener Software und in Lieferanten-Komponenten zentral überwachen, je Anlage bewerten, dokumentieren und innerhalb der 24h-Frist melden.
Kostenlose Demo anfragen
Teil der VDMA Startup MachineAktiv ausgenutzte Lieferanten-Schwachstellen müssen nach CRA binnen 24h weitergegeben werden.
Hunderte Komponenten von dutzenden Lieferanten in hunderten Anlagen.
Unstrukturierte Lieferanten-Feeds — CSAF bis E-Mail.
24h-Meldefrist ab September 2026 — manuell kaum machbar.
Werkspilot deckt den gesamten CRA-Prozess in einer Plattform ab.
SBOMs erstellen
Software-Stücklisten automatisiert aus TIA-Export, ERP oder Netzwerkscan.
Lieferanten-Feeds überwachen
Meldungen von strukturiertem CSAF bis zur formlosen E-Mail erfassen.
Eigene Software überwachen
Eigene Software und Firmware laufend auf neue CVEs prüfen.
Betroffenheit bewerten
Schwachstellen je Anlage zuordnen, Ausnutzbarkeit bewerten und Rauschen filtern.
Dokumentation verwalten
CRA-Nachweise, Checklisten und die technische Dokumentation zentral pflegen – je Anlage.
Fristgerecht melden
Schwachstellen automatisiert an ENISA-Meldeplattform und Kunden melden.
STRIDE-Bedrohungsanalyse Ihrer Anlagen für CRA und Maschinenverordnung.
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verlangt ab 20. Januar 2027 für neue Anlagen eine nachvollziehbare Risikobeurteilung der Cybersicherheit – der CRA ebenso. Wir liefern sie per STRIDE-Bedrohungsanalyse, prüffähig dokumentiert.
„Mit Werkspilot haben wir einen kompetenten Partner, der uns bei der Umsetzung der Anforderungen des Cyber Resilience Act sowohl beratend als auch technisch unterstützt – von der Risikoanalyse bis zur Implementierung eines systematischen Schwachstellenmonitorings.“
Günter Arztmiller
Geschäftsführer, The Imaging Source GmbH


Fachbeiträge zu CRA und Maschinenverordnung.
Cybersecurity-Fahrplan für Sondermaschinen- und Anlagenbauer: Was bis wann fertig sein muss
Die Fristen aus CRA und Maschinenverordnung sind bekannt – der Fahrplan dahinter nicht. Was bis zum 11.09.2026, 20.01.2027 und 11.12.2027 tatsächlich fertig sein muss, in der Reihenfolge, in der es aufeinander aufbaut.
CRA-Meldepflicht ab September 2026: Was muss für Maschinen und Anlagen gemeldet werden?
Am 11. September 2026 greift die Meldepflicht des Cyber Resilience Act – mehr als ein Jahr vor den übrigen CRA-Pflichten. Was gemeldet werden muss (und was nicht), welche Fristen gelten, wie die ENISA-Meldeplattform (Single Reporting Platform, SRP) funktioniert und was sich heute vorbereiten lässt.
Häufige Fragen zu CRA, Maschinenverordnung und Schwachstellenmanagement für Maschinen- und Anlagenbauer und Integratoren.
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Sehen Sie, wie Sie das Schwachstellenmanagement für Ihre Anlagen einfach und fristgerecht umsetzen können.
